Gemütlich und hochwertig ausgestattetes Ferienhaus mit großer Terrasse und Blick ins Grüne - Ihr idealer Urlaub für Groß und Klein!
Am Anreisetag ist das Ferienhaus ab 15:00 Uhr bezugsfertig.
Eine Abreise bis 10:00 Uhr wäre wünschenswert.
Ausstattung und Extras:
Kinder- & babyfreundlich, W-LAN, offener Wohn- und Essbereich, Südbalkon, Terrasse mit Sitzgelegenheit und Grill, Liegestühle, Obstgarten, Handtücher, Babybett, Kinderhochstuhl, große Schlafcouch (2 Pers), Schlafzimmer mit Flachbildschirm, voll ausgestattete Küche, Boxspringbetten, Safe, Fahrradgarage, 2 Stellplätze, Kinderspielplatz, Streichelzoo, Tischtennisplatte, frische Eier von eigenen Hühnern, Gemüse und Salat
3 Schlafzimmer: 1x Doppelbett, 1x Doppelbett und Einzelbett, 1x Einzelbett (Schlafcouch bei Bedarf für 2 Pers.) mit Boxspringbetten großem Schrank und Flachbildschirm
Küche: Großer Kühlschrank mit Gefrierfach, Ceran-Kochfeld, Backofen, Spülmaschine, Mikrowelle, Kaffemaschine, Toaster, Wasserkocher
Bad: Fußbodenheizung, Doppelwaschtisch, große Dusche, WC, Handtuchtrockner
Größe der Wohnung: 98 m2
Maximalbelegung: 6 Personen
Einkaufsmöglichkeiten: 1km, Bahnhof Waging 2km, Flughafen Salzburg 30km, Seenähe ca. 1km
Stornierung:
- Für Buchungen, die bis zu 30 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, erhält der Urlauber eine Rückerstattung von 100% der bis dahin geleisteten Zahlungen.
- Für Buchungen, die bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag storniert werden, behält der Vermieter die Anzahlung von 50% ein.
Reiseversicherung:
Damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Urlaubs aufgrund von Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit - auch innerhalb der Familie - mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen, empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung!
Beherbungsvertrag:
(1) Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich per Briefpost, E-Mail und/oder Telefax bestätigt und damit die Buchung annimmt (Antragsannahme).
(2) Vertragspartner sind der Anbieter und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag, sofern dem Anbieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
(3) Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Weicht die Buchungsbestätigung inhaltlich von der Buchungsanfrage ab und erhebt der Gast hiergegen nicht unverzüglich Einwendungen, so gilt der Inhalt der Buchungsbestätigung als vertraglich vereinbart.